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Wer hat die Bildrechte...

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Medicalman
Besucher

Wer hat die Bildrechte...

...wenn mich mein Arbeitgeber bittet, in meiner Dienstzeit mit meiner eigenen Ausrüstung Fotos im Betrieb zu erstellen die er dann für PR-Artikel nutzen will?

Wer von euch kann mich diesbezüglich mal aufklären?

Gruß aus Rostock


Marcus

11 ANTWORTEN 11
profile.country.DE.title
Ambos.
Forenjunkie

Hallo,

Fotos die Du während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände oder von der Ausrüstung oder Maschinen machst, brauchst Du ja eh die Einverständniserklärung Deines Chefs / Grundeigentümers oder Gesellschafters. Daher sind die Bilder zwar von Dir gemacht, Du hast aber kein Recht daran, sie außer für den privaten Bereich zu nutzen. Veröffentlichung geht ohne Genehmigung gar nicht!

Bei Bilder, die Du in der Freizeit machst und von denen Du eine schriftliche Genehmigung hast, die dir erlaubt von den Personen (jede Person einzeln!) und dem Betriebsgelände Bilder zu machen, sieht es anders aus, je nach Vertrag.

LG Jens

https://www.facebook.com/groups/169446286405248/
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Knipsaholic
Besucher

hi,
ich würde das ganz normal als auftrag abarbeiten und mir die bilder bezahlen lassen ..er nutzt sie gewerblich muss sie also auch entsprechend bezahlen und kann sie voll absetzen ..alles andere wäre eine "gefälligkeit" und im falle eine zuküftigen rechtstreits eine gratwanderung !..wenn du ihm die bilder natürlich schenken willst und kein copyright erhebst dann ist das deine sache !..oder ihr haltet zumindest die bildrechte vertraglich fest ?

profile.country.de_DE.title
Medicalman
Besucher

Hallo Jens,

ich konkretisiere vielleicht mal mein Anliegen.

Die Vorgeschichte: bei uns im Betrieb bekommt jeder Mitarbeiter eine Provision für verkaufte Verträge und seine zusätzlichen Aufgaben im Betrieb. Mir wird diese Provision jedoch wegen finanzieller Einbrüche (deutlicher Rückgang an ärztlichen Verordnungen) in meinem Arbeitsbereich versagt, obwohl ich vom fachlichen Status (Qualifikation) und von meinen Zusatzaufgaben innerhalb des Unternehmens (u. a. Abteilungsleiter, Maschinenwart, EDV-Betreuung, Fachberater für medizinische Belange der Kunden und eben Betriebs-Fotograf) schon allein vom Grundgehalt mehr bekommen müsste.
Nun bittet mich mein Chef (Franchisenehmer des Betriebes) immer mal wieder das ich für die Pressemitteilungen ein paar schöne Bilder machen soll, damit er diese dann an die Zeitung weitergeben kann um damit noch mehr Geld zu scheffeln wovon zwar die anderen Kollegen was haben, ich jedoch nicht.
Ich hatte mir nun gedacht, da ich ja die Bilder mit meiner Ausrüstung mache, könnte ich dem Chef sagen: willst du die Bilder haben, dann zahl mir was dafür weil es meine Bilder sind.

Aber grade in diesem Punkt bin ich mir eben nicht sicher. Darum diese Frage hier im Forum. Es geht mir also nicht darum die Bilder anderweitig einzusetzen.

Gruß aus Rostock


Marcus

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Ambos.
Forenjunkie

Hallo Marcus,

ist doch ganz einfach!
Wenn Du die Bilder mit Deiner Ausrüstung machst, brauchst Du ja nur nein zu sagen! Oder Du sagst Ihm was Du für die Bilder bekommst.
Aber ist er denn überhaupt derjenige der das Recht hat die Aufnahmen zu genehmigen???

Wenn ich eine Auftragsarbeit mache, kläre ich diese Dinge immer in einem kleinen Vertrag ab, alleine um mich selbst abzusichern.


LG Jens

https://www.facebook.com/groups/169446286405248/
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Medicalman
Besucher

Ambos schrieb
> Hallo Marcus,
>
> ist doch ganz einfach!
> Wenn Du die Bilder mit Deiner Ausrüstung machst, brauchst Du ja nur nein zu sagen! Oder Du sagst Ihm was Du für die Bilder bekommst.
> {color:#0000ff}Aber ist er denn überhaupt derjenige der das Recht hat die Aufnahmen zu genehmigen???{color}
>
> Wenn ich eine Auftragsarbeit mache, kläre ich diese Dinge immer in einem kleinen Vertrag ab, alleine um mich selbst abzusichern.
>
> LG Jens
>

Ja und nein,

als Frenchisenehmer ist er der Chef des Ladens und kann von daher natürlich genehmigen was fotografiert wird und wer hier fotografiert. Diese Bilder müsste dann genaugenommen die Systemzentrale vor Veröffentlichung von ihm bekommen um diesen Aufnahmen ihren Seegen zu erteilen (oder auch nicht). Danach kann er als Besitzer des Betriebes dann die Bilder an die Presseabteilung der Zeitung weitergeben damit die sie dann veröffentlichen.

Gruß aus Rostock


Marcus

P.S.: Die Bilder die ich Anfang dieser Woche gemacht habe, hab ich ihm die Tage auf seinen Rechner gepackt und er war nicht wirklich erfreut das er auf diesen Bildern auf einmal einen Störer "Copyright: Rolf - Marcus Rolfes" hatte und die Bilder somit unbrauchbar sind. Aber ich denke nun hab ich seine ungeteilte Aufmerksamkeit und kann mit ihm mal über meine finanzielle Zukunft reden. 😉

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das_dirk
Besucher

hallo!

da meine Frau als Fotomodel arbeitet und ich mich schon mehrmals mit dem künstlerischen Urhebergesetz auseinandersetzen mußte, kann ich dir foldenen Hinweis geben...

ersteinmal folgender Link
in diesem steht schonmal wichtiges...

weiterhin ist meine Sicht aus dem von dir Erklärtem folgende: du bist im allgemeinen schon nicht so richtig zufrieden, mit deinem Arbeitgeber...dann würd ich bei nichtvertraglicher Abmachung, auch von solchen Bitten absehen...
wie schon erwähnt bei nichtvertraglichen Aufträgen im Fotobereicht, gehören die Rechte am Bild immer dem Eigentümer der fotografierten Sache, bzw. man darf die Bilder als Fotograf, auch wenn es die eigene, private Ausrüstung ist, nicht kommerziell verwenden oder für sich behalten!
ist eine komische Regelung, soll aber zum Schutz des Kunden, bzw. des fotografierten Objekts dienen...

Ich würde ohnehin solche Aufträge nur vertraglich festhalten ( dort steht dann auch der weitere Umgang mit den Bildern drin) und/oder bezahlt bzw. auf TFP-Basis arbeiten.

gruß
d_d

profile.country.DE.title
ulrich-----
Mitglied

Hallo Marcus,

da Du diese Bilder während der Arbeitszeit machst, unterliegst Du sicher der Weisungsbefugnis Deines Chefs und er kann diese Tätigkeit von Dir verlangen, soweit in Deinem Anstellungsvertrags nichts Gegenteiliges steht. Da Du in dieser Zeit von ihm für Deine Arbeit bezahlt wirst, stehen ihm schon von daher auch die Rechte an den Ergebnissen zu.

Was er aber nicht von Dir verlangen kann ist, dass Du die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellst. Du könntest ihm also sagen, dass Du bereit bist die Bilder zum machen, aber Deine private Ausrüstung dafür nicht zur Verfügung stellen möchtest. Dann kann er sich überlegen, ob er die benötigte Ausrüstung selber zur Verfügung stellt, oder vielleicht von Dir mietet. 😉

profile.country.DE.title
Ambos.
Forenjunkie

Genau Ulrich,


wenn du das Auto vom Chef waschen musst, brauchst du ja auch nicht den Schwamm selbst mitbringen.

😉

https://www.facebook.com/groups/169446286405248/
profile.country.DE.title
Ambos.
Forenjunkie

Nachtrag:

Es sei denn du wäschst das Auto nackt!

😉

https://www.facebook.com/groups/169446286405248/